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Kennbuchstabe m - Trocken- und Halbtrockenrasen

Quelle: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - Kartieranleitung (05.2001) "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW"(§62 LG)


Halbtrockenrasen sind landesspezifische Biotope

Beschreibung:

Vielfach aus Horstgräsern zusammengesetzte, oft blumen- und kryptogamenreiche Rasen auf flachgründigem oder felsigem Kalkgestein oder auf rasch austrocknenden Sand- und Kiesstandorten. Als Ersatzgesellschaften auf potentiellen Waldstandorten sind sie durch Extensivweidenutzung, Schaf- oder Rinderhute entstanden, ein geringerer Teil in Flussauen oder auf flachgründigen Kalkkuppen und -hängen wurde auch traditionell gemäht.

Halbtrockenrasen werden in Kalkmagerrasen und Sandmagerrasen unterschieden. Kalkmagerrasen wachsen auf flachgründigen Kalkstein- oder kalkhaltigen Kiesböden. Sie zählen zu den arten- und blumenreichsten heimischen Pflanzenformationen. Kalkmagerrasen müssen regelmäßig extensiv beweidet oder gemäht werden.
 
Sandmagerrasen sind lückige, oft artenarme Pflanzengesellschaften auf nährstoffarmen, trockenen Sandböden. Sandmagerrasen wachsen häufig in enger Nachbarschaft mit den ebenfalls nach §62 LG geschützten Borstgrasrasen.

Halbtrockenrasen sind standortbedingte Sonderformen der "Magerwiesen und -weiden" und stehen mit diesen in engem Kontakt. Darüber hinaus kommen sie zusammen mit den besonders geschützten Biotopen "Binnendünen" und "Wälder und Gebüsche trocken-warmer Standorte" vor.

Trockenrasen im Sinne von klimatisch bedingten, natürlich waldfreien Standorten kommen in NRW nicht vor. Edaphisch bedingte Trockenrasen sind nur als Kleinstflächen an Felsen ausgebildet. Halbtrockenrasen sind landesweit verbreitet. Sie beherbergen eine große Zahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Hauptgefährdungsursachen sind Aufforstung, Sukzession, Bodenabbau und Nutzungsintensivierung (insbesondere Düngung).

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