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Kennbuchstabe f - Nass- und Feuchtgrünland

(Begriff der Bundesliste: seggen- und binsenreiche Nasswiesen)


Quelle:
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW - Kartieranleitung (05.2001) "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW"(§62 LG)


Beschreibung:

Durch hohen Anteil von Seggen (Sauergräsern), Binsen und/oder anderen Feuchtezeigern gekennzeichnetes Nass- und Feuchtgrünland auf Moor-, Anmoor-, oder Gleyböden. Die Standorte sind durch Grund-, Stau- oder Quellwasser, z.T. auch durch zeitweilige Überflutung geprägt. Nass- und Feuchtgrünland kann im Komplex mit anderen besonders geschützten Biotopen vorkommen. Hierzu zählen Moore, Sümpfe, Riede und Röhrichte. Nach Standortbedingungen und Bewirtschaftungsweise lassen sich folgende Ausprägungen unterscheiden:

 
  • Sumpfdotterblumen-Wiesen
    nährstoffreiche Nasswiesen feuchter bis nasser Standorte
  • Mädesüßfluren
    von Hochstauden beherrschtes, brachgefallenes Grünland auf nährstoffreichen Flächen grundwassernaher Standorte
  • Pfeifengraswiesen
    Magerwiesen auf wechselfeuchten, in der Regel bodensauren Standorten
  • Nassweiden
    bodenfeuchte Ausbildung der Weidelgras-Weißkleeweide
  • Flutrasen
    Gesellschaften im Bereich überfluteter oder überstauter Flächen
  • mäßig nasse Glatthaferwiesen
    bodenfeuchte Ausbildung der vom Glatthafer geprägten Fettwiesen des Tieflandes
In Nordrhein-Westfalen ist Nass- und Feuchtgrünland landesweit verbreitet. Gefährdungsursachen sind u.a. Entwässerung, starke Düngung, intensive Beweidung, Umbruch, Aufschüttung, Aufforstung und die Anlage von Fischteichen. Zur Erhaltung von Nass- und Feuchtgrünland ist die Fortführung der traditionellen Nutzung oder eine entsprechende Pflege erforderlich.

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